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   OLG Frankfurt, 02.08.2018 - 6 U 148/17   

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https://dejure.org/2018,45314
OLG Frankfurt, 02.08.2018 - 6 U 148/17 (https://dejure.org/2018,45314)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2018 - 6 U 148/17 (https://dejure.org/2018,45314)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2018 - 6 U 148/17 (https://dejure.org/2018,45314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AMG
    Arzneimitteleigenschaft eines Mittels zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden infolge Lactose-Intoleranz

  • damm-legal.de

    Ein Mittel gegen Verdauungsbeschwerden ist nicht zwangsläufig ein Arzneimittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzneimitteleigenschaft eines Mittels zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden infolge Lactose-Intoleranz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 2
    Begriff des Funktionsarzneimittels i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein Mittel gegen Verdauungsbeschwerden ist nicht zwangsläufig ein Arzneimittel

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mittel zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden infolge Lactose-Intoleranz ist nicht immer ein Arzneimittel gemäß § 2 AMG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arzneimitteleigenschaft eines Mittels zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzneimitteleigenschaft eines Mittels zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2018 - 6 U 148/17
    Die Beeinflussung menschlicher physiologischer Funktionen durch metabolische Wirkung setzt voraus, dass sich das Produkt nennenswert auf den Stoffwechsel auswirkt und die Funktionsbedingungen des Körpers wirklich beeinflusst (EuGH, GRUR 2008, 271, Tz. 60 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07

    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2018 - 6 U 148/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (GRUR-RR 2013, 485, Tz. 28).
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